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Abschaltzeiten für kollisionsgefährdete Vogelarten – eine Klarstellung
In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zur Anwendung des für den Landkreis Osnabrück entwickelten Ansatzes zur Festsetzung von Abschaltzeiten gekommen, um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für kollisionsgefährdete Vogelarten zu vermeiden. Dabei ist es offenbar aufgrund missverständlicher Tabellenbeschriftungen in verschiedenen Fällen zu fachlich ungeeigneten Abschaltauflagen gekommen.
Deshalb sei an dieser Stelle klargestellt:
Die Einheit für die Windstärke in den Tabellen b zu den einzelnen Arten ist Beaufort, nicht m/sec, wie fälschlicherweise in der Tabellenbeschriftung zu Tab. 1 ursprünglich angegeben. Die Einheit „m/sec“ wird hingegen in den Beispielszenarien zu den einzelnen Vogelarten verwendet. Dass in Tabelle b und in den Beispielszenarien unterschiedliche Einheiten zum Einsatz kamen, lässt sich beim Vergleich der Werte in Verbindung mit der Rechenvorschrift auf S. 13 zwar ableiten: Alle Szenarien bei der Heidelerche legen hier als Grenze bei der Windgeschwindigkeit einen Wert von < 9,5 m/sec zugrunde, was völlig unsinnig wäre, wenn dem die Windangaben in Tab. b unmittelbar zugrunde lägen. Denn von einem Wert ab 5-6 wird nicht mehr von Flugaktivitäten der Art ausgegangen. Ich bedauere dennoch, dass nicht auch für den flüchtigen Leser sofort erkennbar war, dass für die Beschreibung des Flugverhaltens Windstärken (in Beaufort) und für die Berechnung der Risikominderung Windgeschwindigkeiten (in m/sec) verwendet wurden. Hier erfolgte mittlerweile durchgängig eine Klarstellung.
Hinzuweisen ist grundsätzlich auf folgendes: Der Ansatz wurde speziell für mittlere Windverhältnisse und die seinerzeit im Landkreis Osnabrück verbreiteten Anlagentypen entwickelt. Wie der Methodenbeschreibung zu entnehmen ist, lagen außerdem Windgeschwindigkeiten in einer Höhe von 19 m zugrunde, Werte in Nabenhöhe standen seinerzeit nicht zur Verfügung. Eine Übertragung auf andere Standorte muss daher die dort verwendeten Anlagentypen und auch den Umstand berücksichtigen, dass die maßgeblichen Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe generell über den hier verwendeten Werten liegen. Ferner gehört zum Osnabrücker Ansatz eine Access-Anwendung, mit der sich Risikominimierungen für standortbezogene Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe ermitteln lassen.
Es ist deshalb festzustellen, dass Abschaltauflagen, die für den Rotmilan eine Windgeschwindigkeit von 6 m/sec zugrunde legen, allenfalls in Ausnahmesituationen geeignet sind, um das Kollisionsrisiko im erforderlichen Umfang zu senken. Erst recht erscheinen die Vorgaben im gemeinsamen Runderlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen „Naturschutz/Windenergie“ in der Ausgabe 1 vom 4. Januar 2021 des Staatsanzeigers für das Land Hessen (S. 26) durch nichts belegt, die für Anlagen mit einer rotorfreien Zone über Grund von >90 m von einer Risikominderung um 85 % bei Abschaltungen von 3,5 m/sec oder weniger Wind ausgehen, und das in Dichtezentren. Da die meisten modernen Anlagen eine Anlaufgeschwindigkeit von 3 m/sec aufweisen, erscheint eine solche Annahme geradezu abwegig.
Schließlich ist darauf zu verweisen, dass der Ansatz zur Festlegung von Abschaltauflagen weiterentwickelt wurde und darin die neueren Erkenntnisse zur Telemetrie von Rotmilanen und die mit der Entfernung im Schnitt abnehmende Aufenthaltshäufigkeit der Vögel berücksichtigt wurde.