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Der Nabu, der Artenschutz und der Ausbau der Windenergienutzung

Der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, deren stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, und der Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger haben am 05.12.2020 gemeinsam ein Arbeitspapier mit dem Titel „Maßnahmenvorschläge zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ (Arbeitspapier) herausgegeben, das auf vier Seiten Vorschläge zum beschleunigten Ausbau der Windkraft als Baustein zur klimaneutralen Energieerzeugung formuliert. Die Vorschläge sollen hier nicht im Einzelnen kommentiert werden, nur so viel: Der Bundesverband WindEnergie hat das Papier am 07.12.2020 in einer Pressemitteilung begrüßt: „Was die Naturschutzorganisation NABU und die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN in ihrem gemeinsamen Papier vorgelegt haben, kann sich sehen lassen. Die hier skizzierten, sehr konkreten Maßnahmenvorschläge können zu einem ganz wesentlichen Beitrag für die erfolgreiche Beschleunigung der Energiewende werden.“ Damit, so könnte man festhalten, hat der Nabu den einen Teil seiner Bringschuld erfüllt. Für ihn sollte die Arbeit jetzt aber erst richtig anfangen, denn jetzt gilt es, sich auch mal wieder um den Artenschutz zu kümmern. Ausgerechnet bei diesem Gründungsanliegen des Nabu fehlt es dem Verband nämlich an fachlich fundierten und klaren Positionen, wie zuletzt in der Stellungnahme zu einem Entwurf der Umweltministerkonferenz (UMK-Papier; Überarbeitungsstand 29.10.2020) noch einmal zum Ausdruck gekommen ist.

Welche Vogelarten sind dem Nabu noch schutzwürdig?

Bisher schien das Helgoländer Papier der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten das Maß der Dinge zu sein. In seiner Stellungnahme zum UMK-Papier hält der Nabu dagegen die dortigen Streichungen „in Teilen [für] nachvollziehbar.“ Die Forderung nach der Berücksichtigung kollisionsgefährdeter Arten wie Feld- und Heidelerche, Turmfalke oder Mäusebussard fehlt, obgleich die deutschen Vogelschutzwarten zu Letzterem feststellen: „Inzwischen zeigt sich, dass die Bestände zumindest regional zurückgehen und dass die ohnehin hohen jährlichen Verluste durch kumulative Effekte mit der Windenergie hierbei eine große Rolle spielen dürften.“ Schutzbemühungen um die Feldlerche? Fehlanzeige! Als Werbeträger hat die Art ihren Dienst getan (Vogel des Jahres 2019), jetzt gelten andere Prioritäten?  

Welche „Dichtezentren WEA-sensibler Vogelarten“ will der Nabu freihalten?

Die Idee, Dichtezentren von WEA-sensiblen Vogelarten im Rahmen der Raumplanung freizuhalten, scheint zuerst einmal plausibel, was sich der Nabu darunter aber vorstellt, bleibt ungeklärt. Für welche Arten sollen welche Dichten ein Zentrum ausmachen? Gelten für die Arten bundesweit identische Grenzwerte? Was ist mit Bereichen, die durch die Verlagerung von Brutstandorten nicht mehr Dichtezentrum sind, andere aber zu solchen werden? Was ist mit Dichtezentren, wenn darin längst Anlagen realisiert worden sind? Was bedeutet es, wenn das Arbeitspapier vorsieht, Dichtezentren seien als Raumrestriktionen „zu berücksichtigen“?

Wie soll die „Vereinheitlichung des Bewertungsmaßstabs für ‚ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko‘“ nach Vorstellungen des Nabu erfolgen?

Diese harmlos daherkommende Forderung ist oft die Eingangsformel, um die Tötung durch Windkraftanlagen (und andere Projekte) nicht mehr auf das Individuum bezogen zu betrachten, wie vom Gesetz gefordert, sondern erst dann für relevant zu erachten, wenn dadurch „die Population“ beeinträchtigt wird. Will der Nabu also die europarechtliche Vorgabe des individuenbezogenen Tötungsverbots aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (für Vögel und Fledermäuse) aufgegeben? Sollen die bisherigen Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts aufgeweicht werden? Überdies: Hat der Nabu bedacht, welche Konsequenzen Änderungen z.B. für die Jagd oder den Fang von Vögeln für die Käfighaltung hätten? Die Position des Nabu zum gesetzlichen Artenschutz bleibt unklar.

Welche Schutzmaßnahmen hält der Nabu für zumutbar?

Der Forderung nach zumutbaren Schutzmaßnahmen ist kaum zu widersprechen. Konkreter wird das Arbeitspapier aber nicht. Auch sonst liefert der Artenschutzverband Nabu bisher keine Antworten darauf, für welche Vogel- und Fledermausarten Schutzmaßnahmen welchen Umfangs zugemutet werden sollen, um z.B. deren Tötung zu vermeiden.

Welche kritischen WKA-Standorte will der Nabu wieder stillzulegen?

Die Absicht, aus Gründen des Artenschutzes kritische Standorte wieder stillzulegen, hebt sich angenehm von den Erklärungen des UMK-Papiers ab, wonach das Repowering von bestehenden Anlagenstandorten undifferenziert vereinfacht werden soll. Der Nabu bleibt aber die Antwort schuldig, für welche Standorte er Stilllegungen fordert.

Es verbleibt Handlungsbedarf!

Stand heute ist festzustellen: Der Nabu mag auf Seiten der Befürworter der Windkraft neue Freunde gewonnen haben, die Verfechter seiner Uranliegen lässt er jedoch weiter im Regen stehen.

Soll der Artenschutz nicht unter die Räder kommen, müssen seine Anforderungen formuliert und auch durchgesetzt werden. Dem muss sich der Nabu stellen. Der Verband verfügte 2019 allein auf Bundesebene über 157 Mitarbeiter (Natur und Landschaft 95). Landesverbände und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern kommen auf mindestens ebenso viele. Es sollte ein Leichtes sein, daraus ein fachkundiges Team zur Ausarbeitung konkreter, fachlich und rechtlich belastbarer Positionen zum Artenschutz zu bilden und diese dann in den konkreten Verfahren auch einzufordern.

Ein konsequenter Artenschutz steht dem Ausbau der Windkraft nicht im Wege. Kann sich die Planungspraxis darauf einstellen, dass der Nabu berechtigte Forderungen des Artenschutzes im Zweifelsfall auch durchsetzen will, wird das mehr zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen als unbestimmte Begrifflichkeiten und vage Positionen, wie sie im Arbeitspapier und im UMK-Papier weiterhin vorherrschen. Letztere werden die rechtlichen Auseinandersetzungen um den Artenschutz dagegen nicht reduzieren.

Bei der Stilllegung von Anlagen in Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Als Nagelprobe dafür, wie ernst es auch den Spitzenpolitikern von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Artenschutz ist, sollte der Nabu das Umfeld der EU-Vogelschutzgebiete „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ (DE1941401) und „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (DE2242401) auswählen, in dem 24 bzw. 8 Brutpaare des Schreiadlers zu schützen sind. Die nachfolgende Karte zeigt das Ausmaß der Beeinträchtigungen: 173 Anlagen wurden innerhalb von 6.000 m zu den Vogelschutzgebieten errichtet. 79 Anlagen stehen sogar in dem nun reduzierten Mindestabstand des UMK-Papiers (3.000 m).

Die beiden Gebiete stellen etwa ein Viertel des gesamten bundesdeutschen Bestandes dieser vom Aussterben bedrohten Art, 173 Anlagen halten die fachlich gebotenen Mindestabstände nicht ein. Mehr Dichtezentrum, mehr Risikoerhöhung und mehr Verstoß gehen nicht! Sofern politische Initiativen keine Resultate zeitigen, stehen auch rechtliche Instrumente zur Durchsetzung zur Verfügung.

Darüber hinaus könnte der Nabu ein früheres Projekt wiederbeleben und seine „schwarze Liste“ deplatzierter WKA (einschl. Karte) fortführen. Darin sollten in jedem Fall Anlagen auftauchen, die in oder dicht an EU-Vogelschutzge­bie­ten, IBA-Gebieten und FFH-Gebieten errichtet wurden. Es gibt nicht nur die dargestellten Fälle in Mecklenburg-Vorpommern, auch im Norddeutschen Küstenraum finden sich viele Beispiele, weitere in Hessen, in Rheinland-Pfalz bahnen sie sich gerade an.

 

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