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Abschaltauflagen für Windkraftanlagen (Einleitung)

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ vom Februar 2022 ist ein Beitrag zum „Umgang mit nachträglich festgestellten Tötungsrisiken an genehmigten Windenergieanlagen“ erschienen.
Der Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten, Abschaltzeiten nach Genehmigungserteilung anzuordnen und so nachträglich signifikant erhöhte Tötungsrisiken zu vermeiden. Der Handlungsbedarf wird an einem Beispiel im hessischen Vogelsbergkreis, welcher bundesweit durch die meisten Schlagopferfunde des Rotmilans hervorsticht, dargelegt.
Folgt man den im Beitrag referierten rechtlichen Überlegungen, bieten sich als Maßstab für den zulässigen Umfang und somit als Orientierungshilfe für nachträgliche Abschaltzeiten Auflagen in bereits bestehenden Genehmigungen und deren Nebenbestimmungen an. Dazu haben wir bereits im Dezember eine Sammlung erstellt (siehe auch hier). Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Auch der Bundesverband für Fledermauskunde (BVF) fordert sind seinem aktuellen Positionspapier vom Januar 2022 unter Punkt 8 ebenfalls nachträgliche Auflagen für Bestands-WKA, weil diese seinerseits ohne Vermeidungsmaßnahmen genehmigt wurden. Der BVF schätzt, dass bei ca. 22.500 Bestands-WKA ein unmittelbarer Nachbesserungsbedarf besteht.
M. Sc. Laura Sophia Apel