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Aktuelles

Hier schreiben wir ausgewählte Neuigkeiten und Nachdenkliches zu unserem Arbeitsfeld nieder

Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt, dass die Zerstörung eines Fledermausquartiers dann nicht verboten ist, wenn die ökologische Funktion der Lebensstätte erhalten bleibt. Der Beitrag beschreibt die Voraussetzungen.

 

Mit der gesetzlichen Festlegung des zentralen Prüfbereichs für eine Auswahl von 15 kollisionsgefährdeten Vogelarten hat der Gesetzgeber auch eine Signifikanzschwelle nach § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG definiert – mit weitreichenden Konsequenzen!

 

Nach wie vor ist die Frage ungeklärt, wann eigentlich eine signifikante Erhöhung des Tötungsverbots vorliegt. Hier wird der Frage nachgegangen, ob die Grenze fachlich oder normativ festgelegt werden muss.

 

Feldlerchen sind aufgrund ihres Flugverhaltens massiv kollisionsgefährdet. Hier sind weitere Materialien dazu zusammengestellt.

 

In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zur Anwendung des für den Landkreis Osna­brück entwickelten Ansatzes zur Festsetzung von Abschaltzeiten gekommen, um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für kollisionsgefährdete Vogelarten zu vermeiden. Dabei ist es offenbar aufgrund missverständlicher Tabellenbeschriftungen in verschiedenen Fällen zu fachlich ungeeigneten Abschaltauflagen gekommen.

 

 

Obgleich Windenergieanlagen (WEA) zunehmend im Wald errichtet werden sollen oder errichtet werden, führt dies nicht dazu, dass Amphibien bei der Planung und Genehmigung Berücksichtigung finden. Angesichts der großflächigen und massiven Eingriffe ist jedoch sowohl mit Tötungen als auch mit der Zerstörung von Lebensstätten der Individuen dieser Artengruppe zu rechnen.

 

 

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