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Aktuelles

Hier schreiben wir ausgewählte Neuigkeiten und Nachdenkliches zu unserem Arbeitsfeld nieder

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ vom Februar 2022 ist ein Beitrag zum „Umgang mit nachträglich festgestellten Tötungsrisiken an genehmigten Windenergieanlagen“ erschienen.

 

 

Aktuell wird im Zusammenhang mit dem Konflikt Windkraft - Artenschutz vor allen Dingen über den Abbau von rechtlichen Standards zum Schutz der nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten diskutiert. Vermeidungsmaßnahmen, die eigentlich schon nach den Vorgaben der gesetzlichen Eingriffsregelung selbstverständlich sein sollten, spielen dagegen bisher eine eher untergeordnete Rolle, dabei wären sie in der Lage, den Konflikt weitgehend zu entschärfen. Wie die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, sind sie z.T. auch schon Praxis, was verdeutlicht, dass sie auch zumutbar sind. Die Sammlung soll nach und nach erweitert werden.

 

 

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Beschleunigung der Energiewende wird vorrangig ein noch weiterer Abbau des Artenschutzes bei der Errichtung von Windkraftanlagen gefordert. Gerade das Tötungsrisiko für Vögel und Fledermäuse lässt sich jedoch durch angepasste Abschaltungen der Anlagen bewältigen, ohne damit den Artenschutz zu vernachlässigen und die energiepolitischen Ausbauziele zu gefährden.

 

 

Mit der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands wurde eine Anpassung des von mir entwickelten bundesweit anwendbaren Bewertungsverfahrens zur Einstufung von Vogelbrutgebieten erforderlich. Die neuen Gefährdungseinstufungen wurden eingearbeitet und außerdem kleinere Erweiterungen vorgenommen.

 

 

Am 29.04.2021 fand auf Einladung des „Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende“ (KNE) ein digitales Fachgespräch zur Ausweisung von Dichtezentren als Lösungsansatz zur Entschärfung des Konfliktes zwischen Artenschutz und Windkraftnutzung statt. Wir setzen uns kritisch mit dem Ansatz und den Ergebnissen auseinander.

 

 

Im Aprilheft 2021 der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ ist ein Beitrag von mir zur Konkretisierung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erschienen.

 

 

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